Leistungen der Kreishandwerkerschaft
Leistungen
Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als "Rathaus des Handwerks". Sie ist für die in den Innungen organisierten selbständigen Handwerksmeister Ansprechpartner in vielen wichtigen Fragen. Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist vor allem darauf ausgerichtet, den Innungen mit ihren Ausschüssen Unterstützung zu geben, die Obermeister zu entlasten, ihnen Wege und Probleme abzunehmen, also rationell und kompetent zu helfen.
Innungsgeschäftsführung
- Vorbereitung und Organisation von Innungsveranstaltungen
- Rechnungslegung und Überwachung der Innungsbeiträge
- Erstellung von Jahresrechnungen und Haushaltsplänen
- Erledigung von Korrespondenzen
- Informationen zu allgemeinen handwerkspolitischen Problemen
Recht
- Rechtsberatung in allen Angelegenheiten, die den Handwerksbetrieb betreffen
- Hilfe bei Arbeitsrechtsangelegenheiten
- Mitarbeit bei der Eintragung von Handwerks- und handwerksähnlichen Betrieben
- Bekämpfung der Schwarzarbeit und des unlauteren Wettbewerbes
- Beglaubigungen und Bescheinigungen zur Gewerbeausübung
Tarife
- Auskünfte über Tarifverträge an unsere Innungsmitglieder
Berufsausbildung
- Informationen und Hilfen zum Abschluss von Ausbildungsverträge
- Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, Handwerkskammern und Schulen
- Durchführung von Gesellenprüfungen der berufenen Prüfungsausschüsse
- Zeugnisübergaben als Freisprechungsveranstaltung
- Beratung in rechtlichen Fragen, das Ausbildungsverhältnis betreffend
Meisterausbildung
- Informationen zur Lehrgangsorganisation und Durchführung der Handwerksmeisterausbildung
Versorgungswerk
Die Vorsorge in allen Lebensbereichen wird immer wichtiger und dringender. Auch hier stehen dem Mitglied der Handwerksorganisation verschiedene Einrichtungen zur Verfügung:
- Beratung in Renten- und Versicherungsfragen
- Rentenberechnung
- Altersversorgung
Innungskrankenkasse Berlin und Brandenburg
- Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenkasse für Mitarbeiter in Mitgliedsbetrieben der Trägerinnungen