Versorgungswerke
Der berufsständischen Tradition des Handwerks folgend, sind die Versorgungswerke Selbsthilfeeinrichtungen – von Handwerkern für Handwerker.
Sie ermöglichen selbstständigen Handwerksunternehmern, ihren Familien und Mitarbeitern den kostengünstigen Aufbau einer Altersvorsorge und helfen bei der Absicherung gegen Gefahren für diesen Personenkreis und den Handwerksbetrieb.
Die Versorgungswerke kümmern sich sowohl um ein berufsspezifisches Angebot an Vorsorge- und Versicherungslösungen als auch um die sachgerechte Beratung ihrer Mitglieder und Versorgungsberechtigten. Die Versorgungswerke verfolgen keine gewerblichen Zielsetzungen. Versorgungswerke können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt werden und wären dann nach der Abgabenverordnung steuerlich begünstigt.
Wie ist ein Versorgungswerk organisiert? Versorgungswerke sind rechtsfähige Vereine, die von Handwerksorganisationen (z. B. Handwerkskammern und Innungen) gegründet werden. Mitglieder des Vereins können nur Arbeitgeber werden. Der Kreis der Versorgungsberechtigten schließt jedoch auch deren Familienangehörige und Mitarbeiter mit ein. Der Verein wird nach den Bestimmungen der Satzung und den allgemeinen Rechtsvorschriften von einem, durch die Mitgliederversammlung gewählten, ehrenamtlich tätigen Vorstand geführt. Für die Bearbeitung des Alltagsgeschäfts bestellt der Vorstand einen oder mehrere Geschäftsführer. Einzelheiten über die Funktion und Organisation des Vereins sowie die Mitgliedschaft im Verein sind in der Vereinssatzung geregelt.
Wie erfüllt ein Versorgungswerk seine Aufgaben? Das Versorgungswerk schließt mit geeigneten berufsständisch orientierten Versicherungsunternehmen Rahmenverträge ab. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge kann der in der Satzung bezeichnete Personenkreis ausgewählte Versicherungsprodukte zu besonders günstigen Konditionen abschließen. Das Versorgungswerk selbst ist nicht Risikoträger der abzusichernden Gefahren. Die Gestaltung der Rahmenverträge unterliegt Richtlinien, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber den Versicherungsunternehmen erlassen wurden. Das Versorgungswerk organisiert eine qualifizierte Beratung der Mitglieder und Versorgungs-berechtigten in Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen. Die hierfür speziell ausgebildeten Handwerksbeauftragten der Versicherungsunternehmen stehen – auf Wunsch auch vor Ort im Betrieb – bei allen Fragen rund um die Alters- und Risikovorsorge Rede und Antwort. Der über das Versorgungswerk organisierte direkte Kontakt zwischen Versicherer und Versorgungsberechtigtem spart Kosten, die zu einer günstigeren Versicherungsprämie oder höheren Versicherungsleistungen führen.
Versorgungsvorteile:
- Sonderkonditionen über Berufsverbände
- Betriebliche Altersversorgung über Kollektiv(rahmen)verträge
- Individuelle Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung und im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung über Kollektiv(rahmen)verträge
- "Riester-Rente"
- Finanzielle Sicherheit bei Arbeits- und Freizeitunfällen
- Günstige Tarife in der Rechtsschutzversicherung
- Berufstypische Geschäftsversicherungen über Rahmenverträge